Scheidung Kosten - ein Kostenbeispiel für die einvernehmliche Scheidung

Kostenbeispiel überspringen - voraussichtliche Kosten selbst berechnen (Scheidungsrechner)

Das Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten zusammengerechnet beläuft sich auf 2.600,00 €

Versorgungsausgleich (Rentenverfahren) 1.000,00 €
Gegenstandswert: 8.800,00 €
1,30 Verfahrensgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG 535,60 €
1,20 Terminsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG 494,40 €
Post- / Telekommunikationsentgelte § 26 BRAGO 20,00 €
Summe 1.050,00 €
19,00% Umsatzsteuer § 25 BRAGO 199,50 €
Gesamtbetrag 1.249,50 €

Es entstehen Kosten für die Scheidung von 1.249,50 € für den Rechtsanwalt.

Hinzu kommen noch die Gerichtskosten von 498,00 €.

Im Scheidungsverfahren ergeht durch das Gericht regelmäßig eine Kostenentscheidung, nach der die Gerichtskosen zu teilen sind zwischen den Ehegatten. Rechtsanwaltskosten hat jeder seine eigenen zu tragen. Hier ist aber eine einvernehmliche Abrede zwischen den Ehegatten möglich, nach der eine Teilung dieser Kosten möglich ist.

Bei hälftiger Teilung der Rechtsanwaltskosten fallen für jeden Ehegatten lediglich 624,75 € für die Scheidung an.

Zum Scheidungsantrag

Anwaltskosten Ihrer Scheidung berechnen

Geben Sie Nettoeinkommen der Ehepartner ein und ob der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist. Sie erhalten umgehen Ihre Kosten errechnet.

Scheidungskosten berechnen
  1. Monatliches Nettoeinkommen:
    Bitte nur Zahlen eingeben, ohne Euro.
  2. Bitte nur Zahlen eingeben, ohne Euro.
  3. Versorgungsausgleich ist in einem Ehevertrag ausgeschlossen (Rentenausgleich)?


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