Scheidung Kosten - ein Kostenbeispiel für die einvernehmliche Scheidung
Kostenbeispiel überspringen - voraussichtliche Kosten selbst berechnen (Scheidungsrechner)
Das Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten zusammengerechnet beläuft sich auf 2.600,00 €
| Versorgungsausgleich (Rentenverfahren) | 1.000,00 € |
| Gegenstandswert: | 8.800,00 € |
| 1,30 Verfahrensgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG | 535,60 € |
| 1,20 Terminsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG | 494,40 € |
| Post- / Telekommunikationsentgelte § 26 BRAGO | 20,00 € |
| Summe | 1.050,00 € |
| 19,00% Umsatzsteuer § 25 BRAGO | 199,50 € |
| Gesamtbetrag | 1.249,50 € |
Es entstehen Kosten für die Scheidung von 1.249,50 € für den Rechtsanwalt.
Hinzu kommen noch die Gerichtskosten von 498,00 €.
Im Scheidungsverfahren ergeht durch das Gericht regelmäßig eine Kostenentscheidung, nach der die Gerichtskosen zu teilen sind zwischen den Ehegatten. Rechtsanwaltskosten hat jeder seine eigenen zu tragen. Hier ist aber eine einvernehmliche Abrede zwischen den Ehegatten möglich, nach der eine Teilung dieser Kosten möglich ist.
Bei hälftiger Teilung der Rechtsanwaltskosten fallen für jeden Ehegatten lediglich 624,75 € für die Scheidung an.
Anwaltskosten Ihrer Scheidung berechnen
Geben Sie Nettoeinkommen der Ehepartner ein und ob der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist. Sie erhalten umgehen Ihre Kosten errechnet.
Kosten sparen?
Lesen Sie, wie Sie Kosten bei der einvernehmlichen Ehescheidung sparen können.
